CURB-65-Rechner
Berechnen Sie den CURB-65-Score zur Unterstützung der Schweregradeinschätzung bei ambulant erworbener Pneumonie im Erwachsenenalter.
Über den CURB-65-Score
CURB-65-Beispiele
| Klinische Befunde | Score und Risiko | Einordnung |
|---|---|---|
| Alter 45, Harnstoff 5, Atemfrequenz 18, normaler Blutdruck, keine Verwirrtheit | 0 - Niedriges Risiko | Kein Kriterium erfüllt |
| Alter 72, Harnstoff 12, Atemfrequenz 28, normaler Blutdruck, keine Verwirrtheit | 2 - Mittleres Risiko | Harnstoff und Alter ergeben Punkte |
| Alter 78, Harnstoff 15, Atemfrequenz 35, niedriger Blutdruck, keine Verwirrtheit | 4 - Hohes Risiko | Alle Kriterien außer Verwirrtheit zählen |
| Alter 85, Harnstoff 25, Atemfrequenz 40, niedriger Blutdruck, neue Verwirrtheit | 5 - Sehr hohes Risiko | Alle Kriterien erfüllt |
So berechnen Sie CURB-65
- Prüfen Sie, ob während der aktuellen Erkrankung neue Verwirrtheit aufgetreten ist.
- Geben Sie Blutharnstoff-Stickstoff in mmol/L und die gemessene Atemfrequenz ein.
- Wählen Sie den Blutdruckstatus und geben Sie das Patientenalter ein.
- Wählen Sie CURB-65-Score berechnen und ordnen Sie ihn in die vollständige klinische Beurteilung ein.
Häufige Fragen
Wofür steht CURB-65?
Für Verwirrtheit, Harnstoff, Atemfrequenz, Blutdruck und ein Alter ab 65 Jahren. Jedes Kriterium zählt einen Punkt.
Schließt ein niedriger Score eine schwere Erkrankung aus?
Nein. Einige wichtige Risikofaktoren und Instabilitätszeichen werden nicht erfasst. Die klinische Beurteilung bleibt daher unverzichtbar.
Ist CURB-65 dasselbe wie CRB-65?
Nein. CRB-65 lässt den Harnstoff-Laborwert weg und kann ohne verfügbare Labordiagnostik eingesetzt werden. Evidenz und Interpretation sind nicht automatisch mit CURB-65 austauschbar.
Können Patienten damit Antibiotika auswählen?
Nein. Die Auswahl hängt von Diagnose, Allergien, örtlichen Resistenzen, Begleiterkrankungen und Leitlinien ab. Therapieentscheidungen gehören in die Hand zugelassener Ärzte.
Was gilt als Verwirrtheit?
Gemeint ist eine neue Desorientierung oder Veränderung des geistigen Zustands im Zusammenhang mit der aktuellen Erkrankung. Sie muss ärztlich von einer stabilen vorbestehenden kognitiven Beeinträchtigung abgegrenzt werden.