APFT-Rechner
Schätzen Sie die Punkte im früheren Army Physical Fitness Test für Liegestütze, Sit-ups und den Zwei-Meilen-Lauf nach Alter und Geschlecht.
Über den APFT
Beispiele für APFT-Punkte
| Leistung | Geschätzte Punktzahl | Einordnung |
|---|---|---|
| Männlich, 20 Jahre: 71 Liegestütze, 78 Sit-ups, Lauf in 13:00 | 300 Punkte | Alle drei Disziplinen erreichen das reguläre Niveau von 100 Punkten. |
| Weiblich, 20 Jahre: 42 Liegestütze, 78 Sit-ups, Lauf in 15:36 | 300 Punkte | Alle drei Disziplinen erreichen das reguläre Niveau von 100 Punkten. |
| Männlich, 20 Jahre: 42 Liegestütze, 53 Sit-ups, Lauf in 15:36 | 180 Punkte | Jede Disziplin liegt ungefähr an der Schwelle von 60 Punkten. |
So schätzen Sie eine APFT-Punktzahl
- Wählen Sie das Geschlecht und geben Sie das Alter am Testtag ein.
- Tragen Sie die korrekt gezählten Liegestütze und Sit-ups ein.
- Geben Sie die Zeit des Zwei-Meilen-Laufs in Minuten und Sekunden ein.
- Berechnen Sie die Punkte und prüfen Sie, ob jede Disziplin das erforderliche Minimum erreicht.
Häufige Fragen zum APFT
Ist der APFT noch der aktuelle Fitnesstest der Army?
Nein. Der Army Combat Fitness Test ersetzte den APFT als offizielle Prüfung. Dieser Rechner dient früheren Punktzahlen, Lernzwecken und historischen Vergleichen.
Mit welcher Punktzahl bestand man den APFT?
Allgemein waren mindestens 60 Punkte in jeder der drei Disziplinen und 180 insgesamt erforderlich. Manche Schulen, Einheiten und Programme verlangten mehr.
Gleicht eine hohe Punktzahl eine nicht bestandene Disziplin aus?
In der Regel nicht. Lag auch nur eine Disziplin unter dem Minimum, war der Test nicht bestanden, selbst wenn die Gesamtpunktzahl über 180 lag.
Warum beeinflusst das Alter die Punktzahl?
Die früheren APFT-Tabellen hatten Altersgruppen mit unterschiedlichen Wiederholungs- und Laufzeitgrenzen. So wurden Leistungen innerhalb dieser demografischen Gruppen verglichen.
Enthält der Rechner alternative Ausdauerdisziplinen?
Nein. Er berechnet nur die Standarddisziplinen Liegestütze, Sit-ups und Zwei-Meilen-Lauf. Für genehmigte Ersatzdisziplinen ist die jeweilige Vorschrift maßgeblich.