Steigungsrechner mit Höhenangaben
Berechnen Sie Höhendifferenz, prozentuale Steigung, Neigungswinkel und Höhen-Längen-Verhältnis für Vermessung und Bau.
Zur Berechnung von Steigungen aus Höhen
Beispiele für Höhen und Steigungen
| Messwerte | Berechnete Steigung | Anwendung |
|---|---|---|
| Von 100 auf 105 über 100 m | 5% bergauf | Ein sanft ansteigender Straßenabschnitt mit einem Verhältnis von eins zu zwanzig. |
| Von 0 auf 3 über 12 m | 25% bergauf | Eine steile Rampe, für die die geltenden Vorgaben sorgfältig zu prüfen sind. |
| Von 50 auf 48 über 20 m | 10% bergab | Vom angegebenen Startpunkt aus ist das Vorzeichen negativ. |
So berechnen Sie die Steigung
- Messen Sie Start- und Endhöhe anhand desselben zuverlässigen Höhenbezugs.
- Messen Sie die horizontale Entfernung zwischen diesen Punkten in der Draufsicht.
- Geben Sie alle drei Messwerte in derselben Einheit ein.
- Berechnen und lesen Sie Steigung mit Vorzeichen, Winkel und Steigungsverhältnis ab.
- Vergleichen Sie das Ergebnis mit den Vorgaben und Toleranzen Ihres Projekts.
Häufige Fragen zur Steigungsberechnung
Was bedeutet eine negative Steigung?
Der Endpunkt liegt tiefer als der Startpunkt. Eine Umkehr der Messrichtung ändert das Vorzeichen, aber nicht den Betrag der Neigung.
Ist eine Steigung von 100 Prozent senkrecht?
Nein. Höhenunterschied und horizontale Strecke sind gleich groß, und der Winkel beträgt fünfundvierzig Grad. Bei einer senkrechten Fläche ist die horizontale Strecke null; ihre prozentuale Steigung ist daher nicht definiert.
Kann ich Fuß und Meter mischen?
Nein. Höhenunterschied und horizontale Entfernung müssen vor der Division dieselbe Einheit haben. Rechnen Sie die Werte zuerst um, sonst ist das Prozentresultat falsch.
Ist die horizontale Entfernung gleich der Schrägstrecke?
Nur auf ebenem Gelände. Die horizontale Entfernung ist die Strecke in der Draufsicht, während die Schrägstrecke entlang der geneigten Oberfläche verläuft und länger ist.
Prüft der Rechner die Einhaltung von Vorschriften?
Nein, er liefert nur geometrische Ergebnisse. Zulässige Neigungen entnehmen Sie den geltenden Vorgaben für Barrierefreiheit, Straßenbau, Entwässerung oder Hochbau.