Geschossflächenzahl-Rechner

Berechnen Sie FAR, vergleichen Sie die Bebauungsdichte mit der Planungsgrenze und schätzen Sie das verbleibende Baupotenzial.

FAR und planungsrechtliche Dichte berechnen
Geben Sie anrechenbare Geschossfläche und Grundstücksfläche in derselben Einheit ein; eine optionale FAR-Obergrenze ermöglicht einen vorläufigen Abgleich.

Über das Geschossflächenverhältnis

Das Geschossflächenverhältnis, international meist FAR genannt, vergleicht die gesamte anrechenbare Geschossfläche der Gebäude mit der Fläche des Baugrundstücks. Die Formel lautet Geschossfläche geteilt durch Grundstücksfläche. Da beide dieselbe Flächeneinheit nutzen, ist das Ergebnis dimensionslos. Ein Haus mit 2,500 Quadratfuß auf einem Grundstück mit 5,000 Quadratfuß hat eine FAR von 0.5; ein Bürogebäude mit 50,000 Quadratfuß auf 20,000 Quadratfuß Grundstück hat eine FAR von 2.5. FAR ist nicht dasselbe wie der überbaute Grundstücksanteil. Dieser vergleicht nur die Gebäudegrundfläche mit dem Grundstück, während FAR alle anrechenbaren Geschosse umfassen kann. Bei mehrgeschossigen Vorhaben ist eine FAR über 1 daher üblich. Der angezeigte Prozentsatz ist lediglich FAR mal hundert. Er beschreibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche zum Grundstück und darf nicht automatisch als Anteil der überbauten Grundfläche verstanden werden. Wird eine FAR-Obergrenze angegeben, multipliziert der Rechner sie mit der Grundstücksfläche und ermittelt die maximal zulässige Geschossfläche. Anschließend vergleicht er den geplanten Gesamtwert damit. Ein positiver Rest zeigt theoretisches Flächenpotenzial; ein Überschuss zeigt die anrechenbare Fläche, die entfallen oder anderweitig behandelt werden müsste. Andere Vorgaben können die volle Nutzung verhindern, etwa Höhe, Abstände, überbaute Fläche, Freiflächen, Stellplätze, Belichtungsflächen, Gestaltungsprüfung und Umweltauflagen. Entscheidend ist, welche Flächen das örtliche Planungsrecht anrechnet. Keller, Garagen, Technikräume, Balkone, Zwischengeschosse, Dachräume, Nebenanlagen, Umsteigebereiche und öffentliche Wegerechte werden je nach Zuständigkeit unterschiedlich behandelt. Bruttogeschossflächen in Bauplänen müssen nicht der planungsrechtlichen Fläche entsprechen. Auch die Grundstücksfläche kann wegen Abtretungen, überfluteter Flächen oder Teilen außerhalb des Baugrundstücks anzupassen sein. Nutzen Sie amtliche Vermessungen und die Definitionen der aktuellen Vorschriften. Dieses Werkzeug eignet sich für schnelle Machbarkeitsstudien, Baukörpervergleiche, Rechenkontrollen und die Vermittlung von Dichte. Es begründet kein Baurecht und garantiert keine Genehmigung. Überlagernde Gebiete, Boni, Programme für bezahlbaren Wohnraum, Denkmalschutz, bedingte Nutzungen und bestehende Abweichungen können die wirksame Grenze verändern. Dokumentieren Sie jede Ein- und Ausrechnung, halten Sie Flächeneinheiten einheitlich und lassen Sie die Rechnung vor Erwerb, Planung, Finanzierung oder Genehmigungsantrag von der Planungsbehörde oder einer qualifizierten Fachkraft bestätigen.

Beispiele für Geschossflächenverhältnisse

BauvorhabenBerechnete FAREinordnung der Dichte
Haus mit 2,500 sq ft auf einem Grundstück mit 5,000 sq ftFAR 0.5Bei einer Grenze von 0.6 sind theoretisch weitere 500 Quadratfuß anrechenbare Geschossfläche verfügbar.
Mehrfamilienhaus mit 15,000 sq ft auf einem Grundstück mit 10,000 sq ftFAR 1.5Die gesamte Geschossfläche entspricht dem Eineinhalbfachen der Grundstücksfläche.
Bürogebäude mit 50,000 sq ft auf einem Grundstück mit 20,000 sq ftFAR 2.5Bei einer Grenze von 3.5 beträgt die maximale anrechenbare Geschossfläche 70,000 Quadratfuß.
Gemischt genutztes Gebäude mit 80,000 sq ft auf einem Grundstück mit 25,000 sq ftFAR 3.2Das Verhältnis bleibt gleich, ob beide Flächen in Quadratfuß oder Quadratmetern angegeben werden.

So berechnen Sie FAR

  1. Bestimmen Sie die planungsrechtlich anrechenbare Geschossfläche aus aktuellen Projektplänen.
  2. Ermitteln Sie die amtliche Baugrundstücksfläche und nutzen Sie für beide Eingaben dieselbe Flächeneinheit.
  3. Geben Sie für einen vorläufigen Abgleich die örtliche FAR-Obergrenze ein.
  4. Wählen Sie FAR berechnen und prüfen Sie Verhältnis, Prozentwert und Baupotenzial.
  5. Klären Sie Anrechnungen, Ausnahmen, überlagernde Vorgaben und weitere Regeln mit der Planungsbehörde.

Häufige Fragen zum Geschossflächenverhältnis

Was bedeutet eine FAR von 2.0?

Die anrechenbare Geschossfläche ist doppelt so groß wie das Grundstück. Sie könnte auf zwei vollflächige, vier halbflächige Geschosse oder eine andere nach weiteren Regeln zulässige Form verteilt sein.

Ist FAR gleich dem überbauten Grundstücksanteil?

Nein. FAR zählt Geschossflächen über mehrere Ebenen, während der überbaute Anteil meist die Gebäudegrundfläche betrachtet. Oft sind beide Grenzen unabhängig einzuhalten.

Zählen Keller und Parkflächen zur FAR?

Das hängt von örtlichen Definitionen und teils von Höhenlage, Nutzung oder Gestaltung ab. Prüfen Sie die geltenden Vorschriften, statt die Anrechnung oder Ausnahme vorauszusetzen.

Kann die verbleibende FAR immer ausgebaut werden?

Nein. Höhe, Abstände, überbaute Fläche, Stellplätze, Gestaltung, Dienstbarkeiten und Standortbedingungen können die volle Nutzung verhindern. Der Rest ist nur ein rechnerischer Vergleich.

Müssen Geschoss- und Grundstücksfläche in Quadratfuß vorliegen?

Nein. Beide können in Quadratmetern oder einer anderen einheitlichen Flächeneinheit angegeben werden, da sich die Einheiten kürzen. Rechnen Sie unterschiedliche Einheiten vor der Division immer um.